Informationen
Kanton Aargau:
Für die periodisch geschuldeten Einkommens- und Vermögenssteuern werden ab Steuerjahr 2014 anstelle des Skontos und des Vergütungszinses neu Vergütungszinsen für Vorauszahlungen und Vergütungszinsen für Überzahlungen gewährt. Vergütungszins für zu viel geforderte und bezahlte Steuern wird weiterhin gewährt bei Steuern für Kapitalleistungen aus Vorsorge, für Liquidationsgewinn- und Grundstückgewinnsteuern, für Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für Nachsteuern und Bussen. Hierfür ist eine Steuerrechnung vorausgesetzt. Diese muss bezahlt worden sein und muss sich bei der definitiven Rechnungsstellung als zu hoch erweisen.